Digital Neues Gesetz zur Bekämpfung von Werbeanrufen-besserer Schutz für Verbraucher

Neues Gesetz zur Bekämpfung von Werbeanrufen-besserer Schutz für Verbraucher

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Wer kennt es nicht, das Telefon klingelt und die Rufnummer ist unterdrückt. Am anderen Ende der Leitung ist ein Anrufer der einen ungefragt Zeitungen, Lotteriespiele und andere schöne unwichtig Sachen schmackhaft machen möchte. Dieser Werbeanrufer wird einem ganz klar versichern, dass wir das umworbene Produkt ungedingt benötigen. Man wird nicht gefragt ob es einen Recht ist es wird einfach auf einen eingeredet. Doch damit soll nun Schluß sein.
Denn ab morgen tritt ein neues Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft.
Demnach müssen nun die sogenannten Webeanrufer ausdrücklich und schon vorher die Einwilligung für den Anruf erhalten. Ansonsten drohen saftige Bußgelder. Diese können dann schon mal bis zu 50.000 Euro hoch sein. Auch einfach die Rufnummer unterdrücken, das ist ab morgen ebenfalls Geschichte. Wenn man auch diesen Verstoß meldet, droht ebenfalls ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Darauf hat die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Rostock hingewiesen. Auch geändert hat sich das Widerrufsrecht bei Werbeanrufen für Lotterien oder Zeitschriften- und Zeitungsabonnements dieses beträgt künftig einen Monat.
Wer einen solchen Werbeanruf bekommen hat kann diesen Verstoß ( wenn er nach dem Gesetz vorliegt)bei der Bundesnetzagentur melden. Zu diesem Schritt raten auch die Verbraucherschützern.
So möchte man die meist doch unerwünschten Webeanrufe etwas eindämmen. Es sollen auch tatsächlich nur diejenigen Werbung erhalten die es ausdrücklich wünschen.

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