
Die Herbstmonate bringen für Autofahrer oft tückische Straßenverhältnisse mit sich: Dichter Nebel, starker Regen und plötzlicher Schneefall schränken die Sicht im Straßenverkehr massiv ein. In solchen Situationen ist die richtige Fahrzeugbeleuchtung lebenswichtig – einerseits, um Hindernisse rechtzeitig zu erkennen, andererseits, um von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Der Automobilclub ADAC warnt in diesem Zusammenhang vor weit verbreiteten Fehlern und gibt klare Orientierungshilfen für den korrekten Einsatz der verschiedenen Lichtsysteme.
Die Tücke der Lichtautomatik beim Tagfahrlicht
Moderne Fahrzeuge aktivieren das Tagfahrlicht heute meist vollautomatisch beim Starten des Motors. Was im Sommer praktisch ist, birgt im Herbst jedoch Gefahren: Beim reinen Tagfahrlicht leuchten ausschließlich die vorderen Scheinwerfer, während das Heck des Autos komplett dunkel bleibt. Der ADAC betont zudem, dass herkömmliche Lichtautomatiken diffusen Nebel oder feine Gischt oft gar nicht als schlechte Sicht registrieren. Autofahrer sollten sich daher niemals blind auf die Automatik verlassen, sondern bei trübem Wetter den Lichtschalter manuell auf Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer umstellen. Das Fahren mit Abblendlicht ist bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen gesetzlich vorgeschrieben – auch tagsüber.
Nebelscheinwerfer: Breite Ausleuchtung bei starker Behinderung
Zusätzlich zum regulären Abblendlicht verfügen die meisten Fahrzeuge über Nebelscheinwerfer. Diese strahlen das Licht flach und breit direkt über die Fahrbahn ab, wodurch die Eigenblendung des Fahrers durch die schwebenden Wassertropfen im Nebel reduziert wird. Autofahrer dürfen die Nebelscheinwerfer aktivieren, sobald Nebel, Schneefall oder starker Regen die Sicht erheblich einschränken. Sie können wahlweise zusammen mit dem Abblendlicht oder statt diesem (dann in Kombination mit dem Standlicht) genutzt werden. Verbessert sich das Wetter, müssen sie umgehend wieder ausgeschaltet werden.

Streng geregelt: Die Nebelschlussleuchte
Besonders restriktiv ist der Gesetzgeber beim Einsatz der hellen, roten Nebelschlussleuchte am Fahrzeugheck. Diese darf ausschließlich bei Nebel und nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Bei Regen oder Schneefall ist ihre Nutzung tabu, da das intensive Licht den nachfolgenden Verkehr extrem blendet.
Als praktische Orientierungshilfe für die 50-Meter-Grenze dienen die Leitpfosten am Straßenrand von Autobahnen und Landstraßen, die in Deutschland exakt in diesem Abstand aufgestellt sind. Sobald die Sicht so stark eingeschränkt ist, gilt automatisch ein Tempolimit von maximal 50 km/h. Die Nebelschlussleuchte darf zwar auch innerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden, eine Pflicht dazu besteht jedoch nie. Wer die Leuchte missbräuchlich einsetzt oder das Ausschalten vergisst, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Führt die Fehlbedienung zu einer Gefährdung oder einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 25 bzw. 35 Euro.
Warum das Fernlicht im Nebel kontraproduktiv ist
Entgegen der Intuition vieler Autofahrer verschlechtert das klassische Fernlicht die Sicht bei dichtem Nebel oder Schneetreiben massiv. Die Wassertropfen und Schneeflocken reflektieren das hoch eingestellte Licht wie eine weiße Wand direkt zurück in das Sichtfeld des Fahrers. Der ADAC rät hier klar zum normalen Abblendlicht. Besondere Vorsicht ist zudem bei Systemen mit adaptivem Fernlicht geboten: Die Sensoren und Kameras dieser Assistenten erkennen entgegenkommende Fahrzeuge im Nebel oft gar nicht oder erst viel zu spät, was zu einer gefährlichen Blendung des Gegenverkehrs führen kann.














