Auto und Mobiles Wieder Förderung für den Rußpartikelfilter ab Juni 2010

Wieder Förderung für den Rußpartikelfilter ab Juni 2010

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Wieder Förderung für die Nachrüstung des Rußpartikelfilters ab Juni 2010:
Wer einen Diesel PKW fährt muß meistens mehr Steuern für den PKW zahlen als derjenige mit einem PKW mit Benzin Motor. Doch das muß nicht sein. Denn ein nachträglicher Einbau eines Rußpartikelfilters bei einem Diesel PKW kann die Steuern senken.
Doch ab dem 01.Juni 2010 wird der nachträgliche Einbau eines Rußpartikelfilters auch noch staatlich gefördert. Die staatliche Prämie von einmalig 330 Euro wird auch rückwirkend gezahlt, wenn in dem Diesel-PKW in diesem Jahr(Nachrüstung muß zwischen dem 01.01.10-31.12.10 erfolgen) ein Rußpartikelfilter bereits nachgerüstet wurde. Neu ab dem 01. Juni ist auch das Fahrer von kleineren Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen, welche mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet wurden, diesen staatlichen Zuschuss für das Nachrüsten des Rußpartikelfilters beantragen können. Bei Nutzfahrzeugen muß der Filter ab dem 13.05.2010-31.12.2010 nachgerüstet worden sein.
Wo kann man den Antrag finden
Den Antrag muß man über das Bundesamt für Wirtschafts-und Ausfuhrkontrolle(BAFA) einreichen. Der Antrag kann nur über die Webseite des BAFA eingereicht werden. Dafür hat das BAFA auf ihrer Internetseite ein Antragsformular für das Nachrüsten des Rußpartikelfilters online gestellt.
In den Genuss der Förderung kommen alle Diesel-Fahrer welche ihren PKW in diesem Jahr mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lassen haben und der PKW bis Ende 2006 und bei den Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen bis Mitte Dezember 2009(17.Dezember2009) erstmals zugelassen wurden. Die staatliche Förderung soll für ungefähr 160.000 Nachrüstungen des Partiklefilters reichen. Gezahlt wird die staatliche Prämie nach der Reihenfolge des Einganges der vollständigen Antragsunterlagen.
Durch die Nachrüstung des Partikelfilters kommt man auch in den Genuss einer besseren Umweltplakette.

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