Sport Schock: DFB Sportgericht schmeißt Dynamo Dresden aus dem DFB Pokal 12/13

Schock: DFB Sportgericht schmeißt Dynamo Dresden aus dem DFB Pokal 12/13

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Schock: DFB Sportgericht schmeißt Dynamo Dresden aus dem DFB Pokal 12/13: Jetzt müssen die Fans von Dynamo Dresden ganz stark sein, denn Dynamo Dresden wird in der neuen Saison 12/13 nicht am DFB Pokal teilnehmen. Wegen der jüngsten Fanausschreitungen hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) Zweitligist Dynamo Dresden für die kommende Saison von allen Spielen auf Pokalebene ausgeschlossen. Das entschied das DFB-Sportgericht.

Nach den Ausschreitungen beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden hat das Sportgericht des DFB gegen SG Dynamo Dresden einen Ausschluss vom DFB-Pokal für die neue Saison 2012/2013 verhängt. Das teilte der DFB in Frankfurt am Main mit. Zudem belegte das DFB-Sportgericht Borussia Dortmund mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro, da Dresdner Anhänger eine große Zahl an pyrotechnischen Mitteln ins Stadion mitführen konnten.

“Die Zuschauerausschreitungen hatten eine außergewöhnliche Dimension, die eine außergewöhnliche Sanktion erforderlich machten”, begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, die Urteile. Lorenz verwies darauf, dass es bei Dresden-Spielen bereits gehäuft zu Problemen mit sogenannten Fans gekommen sei. „Das Sportgericht hält den Ausschluss für ein Jahr für angemessen, auch vor dem Hintergrund, dass es für Dresden 28 Verurteilungen und 16 Abmahnungen des Sportgerichts seit 2002 gab und dabei – den Schuh ziehen wir uns an – viel zu gut weggekommen ist.“

Während des DFB-Pokal-Spiels zwischen beiden Vereinen war es vermehrt zu massiven Störungen aus dem Bereich der Gästeanhänger gekommen, die unter anderem dazu führten, dass das Spiel mehrfach unterbrochen werden musste und kurz vor dem Abbruch stand.(wir berichteten)
Ob Dresden in die Berufung gehen wird, blieb zunächst offen. „Wir respektieren die mündlich vorgetragene Entscheidung und warten das schriftliche Urteil ab, bevor wir über weitere Schritte beraten“, sagte Anwalt Schickhardt. Gegen die Urteile des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

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