Auto und Mobiles KFZ-Versicherung richtig wechseln

KFZ-Versicherung richtig wechseln

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Der November ist der heiseste Monat für die Kfz-Versicher. Die Versicherer buhlen um neue Kunden.
Bis zum 30. November können die Autofahrer oder Halter von Autos ihre KFZ-Versicherung kündigen um dann im neuen Jahr mit der neuen Versicherung zu starten.
Doch was sollte man beachten bei dem Wechsel der KFZ-Versicherung.
1. Die Deckungssumme
Als Versicherungsnehmer kann man zwischen der gesetzlichen Deckung bis 1 Million Euro für Sachschäden 50.000 ? für Vermögensschäden, 7,5 Mio ? für Personenschäden wählen. Aber es gibt noch weitere.
Da wär eine Deckung von 50 Millionen Euro pauschal für Sach-, Vermögens- und Personenschäden je Schadensfall oder die nächst höhere mit 100 Millionen Euro pauschal wieder für Vermögens und Personenschäden.
Eine Empfehlung der Verbraucherzentrale ist eine Deckung von mindesten 50 Millionen Euro.
2. Schutz im Ausland
Dieser sollte auf jeden Fall mit dazu gekauft werden. Denn sollte es einmal unverschuldet im Ausland zu einem Unfall kommen wird man als Versicherungsnehmer so entschädigt als wäre der Unfallverursacher bei diesen in Deutschland Haftpflichtversichert.
3. Zweitwagenregelung
Der Zweitwagen eines Versicherungsnehmers wird in der Regel in die SF-1/2 eingestuft. Unter bestimmten Bedingungen bieten viele Versicherer darüber hinaus verbesserte Zweitwageneinstufungen an. Der verbesserte Standard dafür ist die Einstufung ist die SF-Klasse 2. An diese Einstufung sind oft geknüpft. Über diese normale Verbesserung hinaus gibt es auch Versicherer, die bei Erfüllung strenger Bedingungen den Zweitwagen in eine noch höhere Klasse einstufen. Diese Bedingungen sollte man sich genau ansehen.
4. Fahranfänger
Fahranfänger werden normalerweise in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Einige Versicherer bieten Fahranfängern einen günstigeren Einstieg, z.B. in die SF-Klasse 1/2, wenn z.B. ein Elternteil beim Versicherer mindestens einen Pkw in einer bestimmten SF-Klasse versichert hat. Hier muss geprüft werden, ob es nicht sinnvoller ist, das Fahrzeug über die Eltern als Zweitwagen zu versichern.
5. Wildunfall und Zusammenstoß mit anderen Tieren
Die Kaskoversicherung umfasst die Beschädigung und Zerstörung durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild Rehe, Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse, Marder. Demnach sind Schäden durch einen Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen davon nicht umfasst. Einige Versicherer erweitern die Versicherung auch auf solche Schäden, die auf Grund eines Zusammenstoßes mit einem anderen Tier entstanden sind. Ob nur die Kollision mit Wild versichert ist oder mit allen Tieren, kann einen Unterschied von mehreren Tausend Euro ausmachen.
6. Der Marderbiss
Im Rahmen der Kaskoversicherung sind unmittelbare Marderbissschäden in der Regel mitversichert. Vorwiegend werden unmittelbare Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen, an der Verkabelung oder den Gummimanschetten übernommen. Diese Schäden müssen wegen der Selbstbeteiligung allerdings oftmals aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Bei einigen Versicherern sind auch die Folgeschäden bis zu einem gewissen Betrag oder auch unbegrenzt mitversichert. Dieser Schutz ist existenziell nicht notwendig, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein.
7. Rabattschutz Kfz-Haftpflicht, Vollkasko
Bei dem Rabattschutz der meistens gegen Aufpreis ist, bleiben ein oder mehrere Schäden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgetreten, ohne Auswirkung auf die Prämie. Der Versicherungsnehmer wird nicht in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft. Dies ist nicht unbedingt notwendig das es den Preis erhöht den man an der Versicherer zu zahlen hat.
8. Der Rabattretter
Hat man nun mal einen Unfall verursacht bei langjähriger Schadenfreiheit, den die Versicherung reguliert, wird der Versicherungsnehmer zwar in eine niedrigere SF Klasse zurückgestuft, der Beitragssatz bleibt aber unverändert. Erst bei weiteren Schäden erfolgt eine Rückstufung mit der Folge einer Erhöhung des Beitragssatzes. Dies ist besonders interessant für Fahrer, die in einer hohen Schadenfreiheitsklasse sind grob gesagt ab SF Klasse 25.
Also man sollte bei dem Wechsel der KFZ-Versicherung richtig aufpassen und nicht irgendeinen Vertrag unterschreiben der viel kostet aber wenig beinhaltet.

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