BMW Group stärkt Kundenvertrauen in die Dieseltechnologie Diesel-Rücknahmeversprechen für Leasingkunden in Deutschland
Die BMW Group stärkt das Vertrauen ihrer Kunden in die moderne Dieseltechnologie. Ab 15. März 2018 erhalten Kunden mit dem Leasingvertrag für ein BMW Diesel Neu- oder Vorführfahrzeug ein Rücknahmeversprechen: Sollten während der vertraglichen Leasingdauer in einem Umkreis von 100 km um den Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Leasingnehmers Fahrverbote in Kraft treten, die das geleaste Fahrzeug betreffen, können Leasingkunden auf der Grundlage des Diesel-Rücknahmeversprechens in einen vergleichbaren Anschlussvertrag über ein anderes Fahrzeug der BMW Group eintreten.
Möglichkeit des flexiblen Fahrzeugwechsels
In Folge der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Diesel-Fahrverboten in Städten ist die Unsicherheit bei Autofahrern und Kunden weiter groß. Die BMW Group ist überzeugt, dass es möglich und erstrebenswert ist, die Luftqualität weiter zu verbessern und gleichzeitig die Mobilität der Menschen zu sichern – auch mit Dieselfahrzeugen. Das Unternehmen vertraut auf eine sinnvolle Umsetzung und Ausgestaltung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend, dass moderne Dieselfahrzeuge keinen Beschränkungen unterliegen. Daher möchte die BMW Group das Vertrauen ihrer Kunden mit der Möglichkeit des flexiblen Fahrzeugwechsels stärken.
Peter van Binsbergen, Leiter BMW Vertrieb und Marketing Deutschland, erklärt: „Unsere Dieselfahrzeuge sind zukunftsfähig. Der Dieselmotor ist eine der effizientesten Antriebsformen, die derzeit in Fahrzeugen verbaut werden, und dank des mehrstufigen Abgasreinigungsverfahrens auch sehr sauber. Wir möchten unsere Kunden unterstützen, die für ihre Bedürfnisse optimale Antriebsform zu wählen, ohne sich von der aktuellen Diskussion verunsichern zu lassen.“
Neben dem ab 15. März zur Verfügung stehenden Diesel-Rücknahmeversprechen bietet die BMW Group zudem eine Umweltprämie mit dem Ziel der Flottenverjüngung und der damit verbundenen positiven Wirkung auf Ressourcen, Klima und Umweltqualität an. Für Halter von Dieselfahrzeugen mit Euro 4 Abgasnorm oder älter, die ihren Wagen beim Händler in Zahlung geben, gibt es modellabhängig eine Umweltprämie von 2.000 Euro beim Erwerb eines BMW oder MINI Neuwagens, bzw. 1.500 EUR bei einem Vorführwagen oder Jungen Gebrauchten. Bedingung ist, dass dieser ein BMW i3, ein Plug-in-Hybrid oder ein Euro 6 Neufahrzeug (Erstzulassung) der Marken BMW oder MINI mit einem CO2-Ausstoß von maximal 130 Gramm pro Kilometer (im NEFZ) ist. Diese Aktion gilt bis zum 30.6.2018.
Zudem investiert die BMW Group in den Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ und nutzt die Chancen der Digitalisierung, um Großstädte bei der Bewältigung des Verkehrsaufkommens zu unterstützen und hierdurch die Emissionen aus dem Straßenverkehr zu reduzieren. Aufbauend auf Projekten wie der strategischen Partnerschaft mit Hamburg zum Ausbau der E-Mobilität und Forschungsprojekten wie z.B. „City2Share“ mit Hamburg und München intensiviert die BMW Group ihren Dialog mit Kommunen. Gemeinsame Intention ist, verbesserte Rahmenbedingungen für z.B. mehr Elektromobilität und Carsharing zu schaffen. Auf diese Weise kann die unmittelbare Zielsetzung der schnellstmöglichen Reduktion von Luftschadstoffen erreicht werden.
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Weitere Informationen zum Diesel-Rücknahmeversprechen
Das Diesel-Rücknahmeversprechen ist eine Zusatzvereinbarung für Leasingverträge der BMW Bank GmbH, die im Falle eines Diesel-Fahrverbots dem Leasingnehmer eine vorzeitige Beendigung und Abrechnung des Leasingvertrags bei Erfüllen der folgenden Voraussetzungen ermöglicht:
-Die Rückgabemöglichkeit gilt für Leasingverträge für Neufahrzeuge und Vorführwagen der Marken BMW und MINI, die in der Zeit vom 15.3.2018 bis 30.6.2018 beantragt werden. Für junge gebrauchte BMW oder MINI Modelle befindet sich ein vergleichbares Angebot in Planung, das für Leasingverträge mit Beantragungszeitraum 1.4.2018 bis 30.6.2018 angeboten werden soll.
-Das Diesel-Rücknahmeversprechen greift, wenn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.2.2018 ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge innerhalb einer Gemeinde im deutschen Bundesgebiet anordnet. Als ein solches Fahrverbot gilt, wenn die Einfahrt in dieses Gebiet oder die Durchfahrt innerhalb des Gebietes für ein solches Dieselfahrzeug einmalig an einem Wochentag (Werktag, Sonn- und Feiertage) untersagt wird.
-Die vom Fahrverbot betroffene Gemeinde befindet sich innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um den melderechtlichen Erstwohnsitz oder um die Arbeitsstätte des Leasingnehmers. Das Fahrverbot tritt während der Laufzeit des Leasingvertrages in Kraft und gilt für das vertragsgegenständliche Fahrzeug.
-Der Kunde muss in einen vergleichbaren Anschlussvertrag mit der BMW Bank GmbH eintreten. Als vergleichbarer Anschlussvertrag gilt dabei ein Leasingvertrag, der im Vergleich zum bisherigen Leasingvertrag einen maximal 15% geringeren Fahrzeug-Grundpreis vorsieht. Ebenso ist als Anschluss ein Finanzierungsvertrag möglich, der den gleichen oder einen höheren Fahrzeug-Kaufpreis im Vergleich zum Fahrzeug-Grundpreis des bisherigen Leasingvertrages vorsieht. Der Anschlussvertrag darf nicht widerrufen sein.