Auto und Mobiles Beleidigung im Straßenverkehr kann teuer werden-so viel kann es kosten

Beleidigung im Straßenverkehr kann teuer werden-so viel kann es kosten

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Auf den deutschen Straßen geht es manchmal heiß her und es wird einem der sogenannte Stinkefinger gezeigt. Doch die Beschimpfungen und auch herabwürdigende Gesten können einem unter Umständen auch teuer zu stehen kommen. Bis zu 4000 Euro können dabei fällig werden.
Der bekannteste Vertreter unter den Beleidigungen im Straßenverkehr ist der sogenannte „Stinkefinger“. Der gestreckte Mittelfinger kann schon gleich 600 bis zu 4000 Euro kosten.
Die Auslöser für die Beleidigungen sind laut Experten des ADAC, Drängeln oder Schneiden und die Mißachtung der Vorfahrt. Auch werden herablassende Äußerungen gegenüber den Politessen oder aber auch gegen Polizisten sehr streng geahndet. Man kann sagen das durch die Beleidigungen auch der Staat indirekt mit beleidigt wird.
Das können Sprüche und Worte kosten
Bekloppter: 250 Euro
Leck mich doch: 300 Euro
Dumme Kuh: 300 bis 600 Euro
Du armes Schwein, du hast doch eine Mattscheibe: 350 Euro
Wegelagerer: 450 Euro
Zu dumm zum Schreiben: 450 Euro
Du blödes Schwein: 500 Euro
Hast du blödes Weib nichts besseres zu tun?: 500 Euro
Einen Polizisten duzen: 600 Euro
Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt: 600 Euro
Bei Dir piept’s wohl: 750 Euro
Verfluchtes Wegelagerergesindel: 900 Euro
Wichtelmann: 1000 Euro
Du Wichser: 1000 Euro
Bullenschwein mit Stinkefinger zeigen: 1000 Euro
Raubritter: 1500 Euro
Trottel in Uniform: 1500 Euro
Ihr seid doch alle große Arschlöcher: 1500 Euro
Idioten, ihr gehört in die Nervenheilanstalt: 1500 Euro
Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen: 1600 Euro
Du Schlampe: 1900 Euro
Fieses Miststück: 2500 Euro
Alte Sau: 2500 Euro
Das können Gesten kosten
Zunge herausstrecken: 150 bis 300 Euro
Kreis aus Daumen und Zeigefinger bilden (Arschloch): 675 bis 750 Euro
Den Vogel zeigen: 750 Euro
Mit der Hand vor dem Gesicht wedeln (Scheibenwischer): 350 bis 1000 Euro
Mittelfinger zeigen (Stinkefinger): 600 bis 4000 Euro
Wenn es auch manchmal schwer fällt sollte man sich nicht zu diesen Äußerungen hinreißen lassen, denn es erspart einem hinterher viel Ärger und vorallem Geld. Denn die Beleidigung im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Quelle:ADAC,t-online

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