Roman Polanski Antrag abgelehnt - Verfahren nicht eingestellt!

Roman Polanski kommt um einen Prozess wohl nicht herum. Gestern (21.12.) lehnte das zuständige Gericht in L.A. einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab. Ein Sprecher sagte, der Regisseur müsse zuerst einmal in die USA zurückkehren und vor Gericht erscheinen.
Erst dann könne geprüft werden, ob das Verfahren weitergeführt werde. Die Anwälte des 76-Jährigen äußerten sich noch nicht zu ihrem weiteren Vorgehen. Bis auf weiteres wird Roman Polanski also seinen Hausarrest absitzen. Noch immer hält sich der Regisseur in seiner Villa in der Schweiz auf.
Roman Polanski soll 1977 eine 13-Jährige vergewaltigt haben - um diesen Fall geht es auch heute noch. Der Grund: Der Regisseur flüchtete damals aus den USA - und das kurz vor der Urteilsverkündung. Bis heute kehrte Polanski nicht in die Staaten zurück. Nun sitzt er in Auslieferungshaft.
Übrigens: Auch der Hausarrest kann Roman Polanski nicht von der Arbeit abhalten. Der Regisseur, der eine elektronische Fußfessel mit sich herumtragen muss, hat nun sogar seinen Film “The Ghost Writer” fertiggestellt. Sein Freund Bernhard-Henri Levy ist nach Angaben von “contactmusic.com” ganz begeistert davon, dass Polanski trotz der schwierigen Situation weiterhin arbeitet. Er sagte: “Es ist in der Tat sehr beeindruckend. Er beendet aus der Ferne seinen Film, der - soweit ich das verstanden habe - auch bei den nächsten Berliner Filmfestspielen zu sehen sein wird.”

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