Roman Polanski bleibt vorerst bis Dezember in Haft

Noch bis Dezember muss Roman Polanski in seiner Zelle ausharren. Erst dann erhalten seine Anwälte Gelegenheit vor einem Berufungsgericht in L.A. vorzusprechen. Die Anhörung wurde, so die “New York Times”, auf den 10. Dezember festgesetzt.
Dann haben die Rechtsvertreter Polanskis die Gelegenheit dem Gericht klar zu machen, dass das Verfahren aus dem Jahr 1978 längst abgeschlossen und der Haftbefehl gegen den Regisseur aufzuheben sei. Solange muss der 76-Jährige wohl in seiner Zelle in einem Gefängnis in Zürich bleiben müssen. Bislang scheiterten sämtliche Versuche, die U-Haft gegen Hausarrest zu tauschen.
auch das zweite Gesuch des 76-Jährigen abgewiesen.
Noch einmal hatten die Anwälte des Regisseurs versucht, ihren Mandanten gegen Zahlung einer Kaution in eine Art Hausarrest zu bringen - der zuständige Richter lehnte jedoch ab und erklärte, es bestünde noch immer eine enorm hohe Fluchtgefahr. Das heißt, Polanski wird bis zur Entscheidung, ob er von der Schweiz an die USA ausgeliefert wird, in U-Haft bleiben müssen. Inzwischen dauert seine Inhaftierung schon fünf Wochen.
Roman Polanski sitzt seit Ende September in einem Gefängnis in Zürich. Er war verhaftet worden, da er Ende der 70er Jahre ein minderjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Obwohl verurteilt, flüchtete Polanski damals aus den USA - er kehrte nicht zurück. Der Haftbefehl gegen den Regisseur wurde aber nie aufgehoben. Kritisiert wurde die Schweiz, weil sie Polanski nicht schon bei früheren Besuchen verhaftete.

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