Regisseurs Roman Polanski- USA erwartet seine Auslieferung
Nach seiner Verhaftung am Samstag (16.09.) droht Roman Polanski die Auslieferung an die USA. Dort liegt seit 1978 gegen den heute 76-Jährigen ein Haftbefehlt vor, weil er Sex mit einer 13-Jährigen hatte.
Die Polizei von Los Angeles erwartet nun die Überstellung des Regisseurs und zeigte sich zufrieden mit der Festnahme. Staatsanwalt Steve Cooley sagte dazu: “Er wurde gemäß eines ausgestellten Haftbefehls von vor über drei Jahrzehnten festgenommen und wird sich nun vor Gericht wiederfinden für die ausstehende Urteilsverkündung.” Wann die Überstellung von der Schweiz in die USA stattfinden wird, ist noch nicht bekannt. Polanskis Anwalt hat bereits rechtliche Schritte gegen die Auslieferung angekündigt.
Roman Polanski hatte sich 1977 schuldig bekannt, eine 13-Jährige in der Villa von Jack Nicholson in Los Angeles mit Champagner und Drogen gefügig gemacht und verführt zu haben. Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien automatisch als Vergewaltigung. Aus Angst vor einer Freiheitsstrafe floh der Regisseur vor der Urteilsverkündung nach Frankreich.
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Das pikante an der Angelegenheit, und hier sollte es meiner Meinung nach eine präzisere und einheitlichere Darstellung in den Medien geben, ist die Tatsache, dass es sich nicht lediglich um ‘Sex mit einer Minderjährigen’ handelte, der als solcher zwar strafbar war, jedoch auch im Rahmen eines gegenseitigen Einverständnisses hätte passieren können (obwohl eher unwahrscheinlich in Anbetracht des fortgeschrittenen Alters eines damals 46jährigen Herrn Polanskis), sondern dass es sich bei diesem Vergehen um eine Vergewaltigung handelt, die unter Einfluss von Drogen stattgefunden haben soll. Klartext: Verehrter Herr Polanski habe ein 13jähriges Mädchen (oder sollte ich sagen ‘KInd’?) unter Drogen gesetzt, um sie dann vergewaltigen zu können. Wie kann man an dieser Stelle von Verjährung sprechen? Welcher Rechtsstaat könnte eine potentielle Verjährung der Tat mit der gängigen Vorstellung von Recht und Unrecht rechtfertigen? Bereits die Diskussion über eine Verjährung führt das Prinzip des Rechtsystems ad absurdum.