Heidi Klum verklagt Arbeitslosen

Warum ist Heidi Klum so herzlos und verklagt einen Hartz IV Empfänger.
Aber wie sagt man so schön Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der Partymacher dachte sich nichts dabei als er von Heidi Klum ein Bild aus dem Internet runterlud. Und es auf ein Plakat machte das für eine Party werben sollte. “Das Foto stand ohne Copyright und Honorarforderung im Netz”, behauptet der Hartz IV- Empfänger. Doch die Freude über das schöne Bild währte nicht lange. Heidis Vater Günther entdeckte das Bild auf dem Plakat, erkannte darauf seine Tochter Heidi und verklagte ihn kurzerhand. Günther Klum, “Wenn er ein Bild von Heidi verwendet, ist es ganz normal das wir ihm dafür eine Rechnung schicken”. Und eine Unterlassung, wir können doch nicht zulassen, dass einfach jeder mit Heidis Gesicht Werbung macht.” Vater Klum bekam Recht.: “Wenn er glaubhaft machen kann dass die Dame auf dem Foto seine Tochter ist, haben wir keine Veranlassung ihm nicht zu glauben”, erklärte ein Gerichtssprecher. Für den Arbeitslosen sollte es nun richtig bitter kommen. Das Urteil 143.000 Euro Strafe muß er nun zahlen. Wenn der Arbeitslose, Heidi auf normalen Weg gebucht hätte wäre er mit Sicherheit nicht mit dieser Summe hingekommen. Für ihn bedeutet das wohl nun das aus. Eine Unterlassung hätte auch gereicht. Um die Summe zu zahlen muß er sicherlich noch viele, viele Partys veranstalten. Hoffentlich ist er schlau geworden und nimmt nicht wieder ein Bild von einem Star aus dem Internet!
Für Heidi Klum bringt das sicherlich keine Sympatiepunkte.

Bookmark diesen Artikel- -Vielen Dank Diese Icons verzweigen auf soziale Netzwerke bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • TwitThis
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Google
  • Technorati
  • Webnews.de
  • Wikio
Tags: , , , ,

Artikel die Sie auch interessieren könnten

Zurück zur Startseite - Sitemap

Weiter suchen

Ihr möchtet noch mehr Infos zu diesem Thema, konntet sie hier nicht finden? Dann nutzt die Suche, um den Blog von Newscode und das Web zu durchsuchen

Möchten Sie zu dem Artikel etwas anmerken, so hinterlassen sie einen Kommentar oder abonnieren sie den RSS Feed

Newscode Kommentare

Kommentare

Noch keine Kommentare.

Einen Kommentar hinterlassen

(erforderlich)

(erforderlich)


CAPTCHA image