Satte Rabatte-Ihre Rechte in der Rabattschlacht
Kurz nach dem Jahreswechsel 2008/2009 locken die Händler und Handelsketten mit satten Rabatten. Auch trotz des Kälteinbruches in Deutschland werden auch schon warme Winterkleidung sowie warmes Schuhwerk sprich Stiefel etc. im Preis herabgesetzt. Auch bei den Haushaltsgeräten wie LCD-Fernseher oder Plasma-Fernseher aber auch CD´s gibt es saftige Rabatte und man kann schon hier und da sein Schnäppchen machen.
Jedoch braucht der Kunde auch bei den satten Preisnachlässen keine Abstriche bei seinem Rechten als Verbraucher machen.
Der Umtausch:
Will man einwandfreie Ware umtauschen ist man schon einmal auf die Kulanz des jeweiligen Händlers angewiesen. Doch viele Geschäfte räumen jedoch ein befristetes Rückgaberecht ein. Doch einen generellen Anspruch gibt es jedoch nicht. Wenn die Ware wegen kleinerer Fehler oder wegen Verschmutzung im Preis herabgesetzt wurde kann man diese natürlich nicht reklamieren. Doch sollten etwa zusätzliche Mängel auftreten so kann man diese Ware reklamieren.
Die Nachbesserung und auch Nachlieferung:
Weißt der gekaufte Artikel einen Fehler auf, so hat der Käufer nich sofort das Recht sein Geld wieder zurückzuverlangen. Der jeweilige Händler darf dem Kunden ersteinmal Ersatz oder eine Nachbesserung und Reperatur anbieten. Sollten auch diese Bemühungen des Händlers scheitern, da kann man als Kunde einen Preisnachlaß aushandeln oder die bemängelte Ware zurück geben.
Die Reklamationsfrist:
Für die Händler gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist in dem sie für das Produkt haften müssen. Darum sollte man immer den Kassenzettel aufheben. Sollte innerhalb des ersten halben Jahres ein defekt auftreten, so muß der Händler beweisen, dass der gekaufte Artikel beim Kauf in einem einwandfreinem Zustand war. Esrt danach ist dann wieder der Kunde in der Pflicht und muß dann beweisen das die Ware schon beim Kauf einen Mangel oder defekt hatte.
Eine schlecht verständliche Bedienungsanleitungen oder eine fehlerhafte Montage sind ein Mangel für die ein Händler haftet.
Der Mondpreis:
Manche Preissenkungen sind nur reine Augenwischerei. So ist es wenn ein Händler extra den Preis kurz vor der Senkung noch einmal hochgesetzt hat. Dies Art von Mondpreisen sind nämlich verboten. Abe4r dies nachzuweisen ist jedoch sehr schwer. Eigentlich können da nur Preisvergleiche helfen.
Die Unverbindliche Preisempfehlung:
Im Bereich der Elektronik wie Plasma oder LCD-Fernseher desweiteren auch Computer oder Notebooks oder aber auch die digitale Spiegelreflex-Kamera wird gerne mit Elektromärkten mit hohen Rabatten auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des jeweiligen Herstellers geworben. Wenn man so durch die Märkte schlendert werden oftmals die UVP des Herstellers als zu hoch angegeben. Die Rabatte sind dann aber in der Realität viel niedriger für den Kunden. Aber Abhilfe können auch hier wieder Preisvergleiche schaffen so zum Beispiel im Internet.
Aber auch die 0 Prozent-Finanzierung macht nur Sinn wenn man weiß, dass man die monatlichen Raten für den Artikel über die gesamte Laufzeit bezahlen kann. Sollte man dann doch noch seinen Dispo-Kredit bei der Hausbank erhöhen müssen ist natürlich die 0 Prozent Finanzierung hin und man zahlt einiges mehr an Zinsen.
Artikel die Sie auch interessieren könnten
Weiter suchen
Ihr möchtet noch mehr Infos zu diesem Thema, konntet sie hier nicht finden? Dann nutzt die Suche, um den Blog von Newscode und das Web zu durchsuchenMöchten Sie zu dem Artikel etwas anmerken, so hinterlassen sie einen Kommentar oder abonnieren sie den RSS Feed












Kommentare
Noch keine Kommentare.
Einen Kommentar hinterlassen