Was machen mit ungeliebten Weihnachtsgeschenken??

Alle Jahre wieder liegen unter dem Weihnachtsbaum Geschenke wo es echt Überwindung kostet “Ist das schön” zu sagen.
Aber wie bekomme ich das ein oder andere Geschenk was einem nicht gefällt oder auch ausversehen doppelt gekauf und verschenkt wurde wieder los?

Umtausch im Geschäft
Ist der Kassenbon noch vorhanden oder man traut sich nach dem Kassenbon zu fragen, kann das nicht so in den Kram passende Geschenk wieder in den Laden zurückbringen. Es nehmen viele Geschäfte fehlerfreie Ware innerhalb einer Frist aus Kulanz zurück. Jedoch muß der Händler nicht Bargeld auszahlen. Er kann auch einen Gutschein ausstellen. Es besteht auch die Möglichkeit das nich so beliebte Präsent gegen andere Neuware umzutauschen.
Doch müssen DVD´s, CD´s in ihrer versiegelten Verpackung noch sein.

Fehlerhafte Ware
Sollte ein Geschenk einen Fehler aufweisen, so kann man innerhalb von zwei Jahren dieses bei dem jeweiligeigen Händler unter Vorlage des Kassenbons umtauschen. Jedoch empfiehlt es sich die Ansprüche möglichst schnell geltend zu machen und nicht auf die lange Bahn zu schieben.

Versandhandel und Online-Einkäufe
Wurde ein Geschenk aus einem Versandhandel oder in einem Online-Shop gekauft, so kann die bestellte Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen zurückgeschickt werden. Sollte die Ware aus anderen EU-Länder kommen so gilt die Frist mindestens eine Woche. Die meisten Onlineshops verlangen, dass der Absender die Rücksendung frankiert. Das Porto wird erstattet, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat. Gewährt der Onlineanbieter über das Widerrufsrecht hinaus ausdrücklich ein Rückgaberecht, muss er die Kosten immer übernehmen.

Geschenk verkaufen
Die einfachste Möglichkeit ist es das nicht so beliebte Geschenk wieder zu verkaufen. Bei Online Auktionen zum Beispiel bei eBay findet sich garantiert ein neuer Käufer der sich genau den DVD Player oder den LCD Fernseher gewünscht hat.

An und Verkauf oder Geschenke tauschen
Wenn man das Geschenk nicht Online Verkaufen will, kann man auch in den zahlreichen Geschäfte welche sich auch An und Verkauf nennen verkaufen. Viele A&V nehem die Ware in Kommission und man bekommt erst das Geld wenn die ware verkauft worden ist. Es gibt aber auch A&V welche sofort Bargeld auszahlen. Aber will man das Bargeld sofort bekommt man nicht den gesamten Warenwert als Bargeld zurück. Denn der Betreiber des jeweiligen Geschäftes möchte ja auch noch was an der Ware verdienen.
Auch Radiosender oder die Lokalzeitung zeigen sich oft einfallsreich wenn es um den Geschenketausch geht. Es gibt auch Clubs oder Bars wo Geschenke getauscht werden. Dies kann so unter Umständen auch ein ganz lustiger Abend werden.

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